Leistungen

Jahresabschlussprüfungen

Die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen ist unser Kerngeschäft. Sie umfasst sowohl die Prüfung von Einzel- als auch von Konzernabschlüssen auf der Grundlage der handelsrechtlichen und berufsständischen Vorschriften. Unsere Prüfungen basieren auf dem risikoorientierten Prüfungsansatz und den berufsrechtlichen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Moderne Prüfsoftware (IDEA und Tax Audit) sind zusätzliche Werkzeuge, die uns helfen, die Prüfung effizient und aussagekräftig zu gestalten. Gerne zeigen wir Ihnen, wie diese Prüfsoftware Ihnen noch in anderen Bereichen wertvolle Hilfe leisten kann (z. B. vor Betriebsprüfungen).

Due-Diligence-Prüfungen

Bei Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen wollen die Beteiligten wissen, welche Risiken in dem geplanten Engagement liegen. Due-Diligence-Prüfung bedeutet in diesem Zusammenhang die Prüfung des Kaufobjektes durch den Erwerber vor Abschluss des Kaufvertrages.

Die Prüfung der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Gegebenheiten des Kaufobjektes ermöglicht eine realistische Einschätzung und findet ihren Ausdruck auch im Kaufpreis. Durch unsere Analyse der Grundlagen und Prozesse entsteht eine zukunftsorientierte Stärken- und Schwächenbetrachtung als Ausgangspunkt für den Käufer.

Risikomanagement

Die unternehmerische Tätigkeit am Markt ist mit vielfältigen Chancen und Gewinnen verbunden. Sie birgt aber auch viele Gefahren und Risiken. Ein Unternehmer ist deshalb im Vorteil, wenn er ein System zur frühzeitigen Erkennung solcher Risiken in seinem Unternehmen installiert hat. Damit können bestandsgefährdende Sachverhalte rechtzeitig erkannt werden.

Die Gesamtheit aller Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, solche Risiken zu erkennen, nennt man Risikomanagementsystem. Börsennotierte Gesellschaften sind nach dem Gesetz verpflichtet, ein solches System in ihrem Unternehmen zu installieren und zu nutzen. Aber auch für alle anderen Unternehmen ist ein solches System zu empfehlen.

Wir können Ihnen bei der Einrichtung eines solchen Risikomanagement- Systems beratend zur Seite stehen oder ein bereits eingerichtetes System prüfen. Auch wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht, gibt ein positives Urteil Ihnen Sicherheit und erhöht Ihre Kreditwürdigkeit bei den Banken.